Wenn Sie eine Taubblindenassistenten benötigen, dann nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf. Wir können dann gemeinsam klären welche Unterstützung Sie benötigen. Ich biete folgende Leistungen an:
Begleitung und Unterstützung bei
Behörden - und Amtsgängen
Einkäufen und Erledigungen
Ausflügen und Veranstaltungen
Schule / Arbeit / Bildung / Weiterbildung
Arzt, Krankenhaus, Reha
und vieles mehr...
Die Abrechnung meiner Leistung erfolgt direkt durch mich.
Es besteht die Möglichkeit über Tagespauschale oder Stundensatz zu vergüten. Die Kostenträger sind oftmals Behörden, Sozialamt, Krankenkassen und andere soziale Träger. Werden besondere Leistungen benötigt so stehe ich auch Privatzahlern zur Verfügung.
Finanzierung
Taubblinde Menschen haben ein Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft und ein Recht auf Sozialleistungen, wie jeder andere Mensch auch. In bestimmten Situationen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme für die Taubblinden-Assistenz.
Für Menschen mit Taubblindheit bedeutet, dass sie ihre Kommunikationsform (Lormen, Schreiben; taktile Gebärdensprache...) frei wählen können. Das regelt die Kommunikationshilfe zur Unterstützung.
Darüber hinaus haben Taubblinde auch ein Recht auf Assistenz, um zum Beispiel zum Arzt zu gehen. Die Taubblinden-Assistenz kann, den Menschen mit Taubblindheit, Zuhause abholen oder zum Arzt bringen und zur Apotheke, um Medikamente abzuholen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Gesetzliche Grundlagen für die Finanzierung der Taubblinden-Assistenz sind zum Beispiel:
- Für Arzttermine, Massagen über die Krankenkassen: §9 BGG, § 17 SGB I, § 2a SGB V
- Freizeit und Wohnung über die Eingliederungshilfe: § 53 Abs. 1 und 3 SGB XII in Verbindung mit §55 Abs. 1+2 Punkt 4,5 und 7 SGB IX
- Hier PDF: Gesetzliche%20Grundlagen.pdf